Arbeitergeber: Frist bei Einkommensteuer 2012 

Die Finanzämter beginnen Anfang März 2013 mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2012. Der Abgabezeitraum für Arbeitgeber endet Ende Februar.

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen müssen bis zum 28.Februar 2012 die nötigen Unterlagen abgeben. Zu diesen Unterlagen gehören laut dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Rentenbezugsmitteilungen.

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